Navigation auf uzh.ch

Suche

Department of Informatics Requirements Engineering Research Group

Software Engineering

Aktuell

24.11.09 Die Übung 6 ist nun online (Übungsseite).
17.11.09 Studierende im Diplomstudium nach PPO 2001 melden sich bitte so bald wie möglich beim Übungsleiter. Für Studierende nach PPO 2001 findet, bei geringer Anzahl, eine normale Schlussklausur und eine zusätzliche mündliche Prüfung statt.
06.10.09 Gemäss Absprache beginnen die Übungsstunden neu um 11h45 direkt nach der Vorlesung. Desweiteren sind nun die Folien der ersten Übungsbesprechung online (Übungsseite), sowie Links zur UML Notation (Materialienseite).

Inhalt

Einführung in die systematische Entwicklung und Pflege von Software.

Behandelt werden unter anderem: Grundbegriffe und Ziele des Software Engineerings; Software-Prozesse; Führung von Softwareprojekten; Aufwandschätzung; Elemente der Software-Entwicklung: Anforderungsspezifikation, Architektur und Entwurf von Software, Programmierung, Prüfung, Dokumentation; Pflege und Evolution von Software, Software-Werkzeuge, Software-Konfigurations- und -Qualitätsmanagement.

Die Modulübersicht im Vorlesungsverzeichnis der Universität finden sie hier. Der Zeitplan ist hier verfügbar. Kursmaterialen finden sie hier.

Anrechenbarkeit, Voraussetzungen

  • Bachelor of Science in Informatik: Pflichtmodul im dritten Semester. Voraussetzung: Die Assessmentstufe muss bestanden oder bedingt bestanden sein.
  • Nebenfachstudium der Informatik: Modul der Kerngruppe. Voraussetzung: Stoff der Module Informatik I, Formale Grundlagen der Informatik I, Informatik IIa (Modellierung)
  • Diplomstudium nach PPO 2001: anrechenbar im Hauptstudium als KV Software Engineering (oder bei genug anderen Kernvorlesungen als Informatik-Wahlvorlesung), sofern ein erweiterter Leistungsnachweis (siehe nächster Abschnitt) abgelegt wird.

Hinweis für Studierende nach PPO 2001:

Studierende im Diplomstudium nach PPO 2001 melden sich bitte so bald wie möglich beim Übungsleiter.

Die bisherigen Vorlesungen "Software Engineering I" (Grundstudium) und "KV Software Engineering" (Hauptstudium) sind ausgelaufen. Das Modul BINF 2110 Software Engineering kombiniert Stoff aus diesen beiden Vorlesungen.

Studierende im Diplomstudium nach PPO 2001, die noch einen Leistungsnachweis in der KV Software Engineering brauchen, erwerben diesen wie folgt: im Modul BINF 2110 Software Engineering sind die Übungen regulär zu absolvieren. Zusätzlich erarbeiten diese Studierenden den nicht abgedeckten Stoff der KV Software Engineering im Selbststudium und absolvieren eine um diesen Stoff erweiterte Schlussklausur. Bei einer geringen Anzahl von Studierenden nach PPO 2001 findet hingegen eine normale Schlussklausur und zusätzlich eine mündliche Prüfung statt. Gleiches gilt für das Absolvieren von BINF 2110 als Informatik-Wahlvorlesung.

Der zusätzliche Stoff umfasst folgende Kapitel aus der KV Software Engineering: Kapitel 4 (Formale Verifikation), Kapitel 13 (Fehlervermeidung) sowie die Folien 27, 37 und 38 aus Kapitel 14* (Software-Qualitätssicherung und -Prozessverbesserung).

* Die übrigen Folien von Kapitel 14 KV SE decken sich mit Folien aus Kapitel 20 der aktuellen Vorlesung und gehören daher ohnehin zum Stoffumfang.

Übungen

Es werden sechs Übungen ausgegeben, deren positive Bearbeitung Bestandteil des Leistungsnachweises ist.

Hier geht es zur Webseite der Uebungen des Herbstsemesters 2009.

Außerdem werden integriert in die Vorlesungen Mini-Übungen durchgeführt mit kleinen Fallstudien, Gedankenanstößen, etc. Diese dienen der Veranschaulichung des Stoffs und werden nicht bewertet.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis besteht aus der Bearbeitung von insgesamt sechs Übungen und aus einer Schlussklausur. Für das Bestehen des Leistungsnachweises müssen beide Teile bestanden sein.

Die Schlussklausur findet am Dienstag, 12. Januar 2010 ab 10.15h in Hörsaal 0.K.02 statt. In dieser Klausur können maximal 120 Klausurpunkte erzielt werden. Beachten Sie, dass die Prüfung nur 90 Minuten dauert.

Als Hilfsmittel ist für die Prüfung ist ein Blatt A4 (Vorder- und Rückseite) mit selbst geschriebenen, handschriftlichen Notizen (Texte und Skizzen) zulässig. Das Blatt darf darüber hinaus keine weitere Information enthalten und muss ohne weitere Hilfsmittel (zum Beispiel einer Lupe) lesbar sein. Oben rechts auf dem Notizenblatt muss Ihr Name stehen. Es dürfen keine Kopien oder Ausdrucke verwendet werden. Für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ferner ein Wörterbuch zulässig. Diese Regelung gilt sowohl für Bachelor als auch für PPO 2001 Studierende.

Die in den Übungen erzielten Punkte (maximal 120) gehen wie folgt in die Gesamtbewertung ein:

  • Übungen und Klausur bestanden: Gesamtpunkte = Klausurpunkte + 0.25 * (Übungspunkte - 60)
  • Übungen bestanden, Klausur nicht bestanden: Gesamtpunkte = Klausurpunkte
  • Übungen nicht bestanden (unabhängig vom Ergebnis der Klausur): Gesamtpunkte = 0

Die Note für den Leistungsnachweis richtet sich nach der Anzahl der erzielten Gesamtpunkte.

Studierende im Diplomstudium nach PPO 2001, welche dieses Modul als KV Software Engineering oder als Informatik-Wahlvorlesung anrechnen lassen wollen, legen eine modifizierte Schlussklausur ab, die zusätzlich auch den nicht behandelten Stoff aus der KV Software Engineering umfasst (siehe Hinweis zur Anrechenbarkeit). Diese Prüfung dauert gleich lang wie die reguläre Prüfung; die Aufgaben sind jedoch teilweise unterschiedlich.

Eine Musterklausur finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Title

Teaser text

Bereichs-Navigation

Unterseiten von Software Engineering