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Department of Informatics Requirements Engineering Research Group

Software Engineering

Prof. Dr. M. Glinz, Prof. Dr. T. Fritz

Modulnummer: BINF 2110Punkte ECTS: 6

Important News

If you want to see your exam, please send an e-mail to todoran@ifi.uzh.ch by 18.02.2014, 18:00. You will be scheduled for a time on 19.02.2014.

Inhalt

Einführung in die systematische Entwicklung und Pflege von Software.

Behandelt werden unter anderem: Grundbegriffe und Ziele des Software Engineerings; Software-Prozesse; Führung von Softwareprojekten; Aufwandschätzung; Elemente der Software-Entwicklung: Anforderungsspezifikation, Architektur und Entwurf von Software, Programmierung, Prüfung, Dokumentation; Pflege und Evolution von Software, Software-Werkzeuge, Software-Konfigurations- und -Qualitätsmanagement.

Die Modulübersicht im Vorlesungsverzeichnis der Universität finden sie hier. Der Zeitplan ist verfügbar hier. Kursmaterialen finden sie hier. Den OLAT-Kurs erreichen Sie hier.

Anrechenbarkeit, Voraussetzungen

  • Bachelor of Science in Informatik: Pflichtmodul im dritten Semester. Voraussetzung: Die Assessmentstufe muss bestanden oder bedingt bestanden sein.
  • Nebenfachstudium der Informatik: Modul der Kerngruppe. Voraussetzung: Stoff der Module Informatik I, Formale Grundlagen der Informatik I, Informatik IIa (Modellierung)

Übungen

Zur Vorlesung gehören Übungen, deren Bestehen Bestandteil des Leistungsnachweises ist.

Hier geht es zur Webseite der Übungen des Herbstsemesters 2013 hier.

Außerdem werden integriert in die Vorlesungen Mini-Übungen durchgeführt mit kleinen Fallstudien, Gedankenanstößen, etc. Diese dienen der Veranschaulichung des Stoffs und werden nicht bewertet.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis besteht aus der erfolgreichen Bearbeitung der Übungen und aus einer Schlussklausur. Für das Bestehen des Leistungsnachweises müssen beide Teile bestanden sein. Sind beide Teile des Leistungsnachweises bestanden, so setzt sich die Note für den Leistungsnachweis zusammen aus den Leistungen in der Schlussklausur (70 %) und in den Übungen (30 %).

Als Hilfsmittel für die Schlussklausur ist ein Blatt A4 (Vorder- und Rückseite) mit selbst geschriebenen, handschriftlichen Notizen (Texte und Skizzen) zulässig. Das Blatt darf darüber hinaus keine weitere Information enthalten und muss ohne weitere Hilfsmittel (zum Beispiel einer Lupe) lesbar sein. Oben rechts auf dem Notizenblatt muss Ihr Name stehen. Es dürfen keine Kopien oder Ausdrucke verwendet werden. Für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ferner ein Wörterbuch zulässig. Andere Hilfsmittel sind nicht gestattet.

Eine Musterklausur finden Sie

hier (PDF, 1013 KB)

Weiterführende Informationen

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