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Department of Informatics Requirements Engineering Research Group

Software Qualität

Zu dieser Vorlesung

Die Vorlesung behandelt ausgewählte Kapitel aus dem Gebiet der Software- Qualität. Der Stoff ist in zwei Teile gegliedert:
I. Software prüfen und korrigieren
II. Software-Qualität planen, messen und verbessern

Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten zur Analyse, Beurteilung und Verbesserung von Software-Qualität und - auf dieser Grundlage - zur Entwicklung qualitativ hochwertiger Software.

Bei Bestehen des Leistungsnachweises erhalten sie 3 Punkte.

Weitere Informationen auf VVZ.

Zielgruppen, Semesterempfehlung

Diese Vorlesung richtet sich an folgende Studierendengruppen:

Studierende BSc Informatik in allen Studienrichtungen sowie Studierende mit Informatik als Nebenfach, die sich im Gebiet Software Engineering vertiefen wollen (ab dem 4. Semester).

Studierende MSc Informatik in allen Studienrichtungen. Für die Studienrichtung Softwaresysteme wird der Besuch dieser Vorlesung nachdrücklich empfohlen, sofern diese nicht bereits im Bachelorstudium absolviert worden ist.

Studierende Diplom in Informatik Richtung Wirtschaftsinformatik ab 6. Semester.

Vorkenntnisse

Vorkenntnisse in Software Engineering im Umfang, wie sie in der Vorlesungen Software Engineering und Informatik II (nur Teil a: Modellierung) vermittelt werden, werden vorausgesetzt.

Durchführung der Vorlesung

Montag 12.15 - 15.45 Uhr
Raum: BIN 2.A.10

Beginn: Montag, 21.2.2011

Dozent: Prof. Dr. Martin Glinz
Assistent: Cédric Jeanneret

Übungen

Es werden drei Übungen ausgegeben, deren Bearbeitung Bestandteil des Leistungsnachweises ist.

Es steht jeweils eine Woche für das Lösen der Übungen zur Verfügung. Die Übungsbesprechungen werden in die Vorlesung integriert; es gibt keine separate Übungsstunde.

Weitere Informationen zu den Übungen finden Sie hier.

Prüfung

Die Klausur findet am Montag 2.5.2011 von 14.00-15.30 im Raum BIN 2.A.10 statt. Sie umfasst den gesamten Stoff der Vorlesung, inklusive Übungen und geforderte Literatur.Die Papiere für das Selbststudium im Kapitel 11 (Folie 7) sind aber nicht Teil des Prüfungsstoffs. Folgende Hilfsmittel sind an der Klausur erlaubt:

  • Zwei Seiten im Format A4 mit selbst verfassten, hangeschriebenen und ohne weitere Hilfsmittel lesbaren Notizen (1 Blatt mit beschriebener Vorder- und Rückseite, oder zwei Blätter mit jeweils nur einer beschriebenen Seite).
  • Für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist: ein Wörterbuch, ohne Notizen.

Eine Musterklausur findet Sie hier.

Weiterführende Informationen

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