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Bibliotheksordnung

  1. Allgemeines
    • Informationen zur Bibliothek finden Sie auf der Homepage.
    • Für Mäntel, Taschen etc. sind Schliessfächer vorhanden. Bitte Schloss mitbringen!
    • Für verlorene und vergessene Gegenstände lehnt die Bibliothek jede Haftung ab.
    • Es ist nicht gestattet, in den Büchern Markierungen anzubringen.
    • Beschädigte oder vermisste Bücher müssen ersetzt oder bezahlt werden.
  2. Ausleihbedingungen
    • Zur unentgeltlichen Benutzung ist jede Person vom 16. Altersjahr an berechtigt. Für Minderjährige und Nichthandlungsfähige ist dasschriftliche Einverständnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters notwendig.
    • Lexika, Zeitschriften und Bücher aus den Handapparaten sind nicht ausleihbar.
  3. Ausleihfrist/Verlängerung/Rückruf
    • Die erste feste Ausleihfrist beträgt 28 Tage. Ein Rückruf auf Grund einer Reservation ist jeweils nach Ablauf der Frist möglich.
    • DieAusleihfrist wird, sofern keine Reservation vorliegt, zweimal um jeweils 28 Tage automatisch verlängert. Danach kann sie, sofern weiterhin keine Reservation vorliegt, dreimal um 28 Tage manuell verlängert werden (http://biblio.uzh.ch).
  4. Erinnerung/Mahnung/Mahngebühren
    • Erinnerung/Rückruf: kostenlos
    • 1. Mahnung (14 Tage nach Ablauf der Rückgabefrist), pro Buch: SFr. 10.00
    • 2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung), pro Buch: SFr. 20.00
    • 3. Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung), pro Buch: SFr. 35.00

    Mahngebühren sind an der Ausleihe bar zu bezahlen.

Bei Nichtbefolgen der Bibliotheksordnung kann die Benutzungsberechtigung entzogen werden.