Bibliotheksordnung
- Allgemeines
- Informationen zur Bibliothek finden Sie auf der Homepage.
- Für Mäntel, Taschen etc. sind Schliessfächer vorhanden. Bitte Schloss mitbringen!
- Für verlorene und vergessene Gegenstände lehnt die Bibliothek jede Haftung ab.
- Es ist nicht gestattet, in den Büchern Markierungen anzubringen.
- Beschädigte oder vermisste Bücher müssen ersetzt oder bezahlt werden.
- Ausleihbedingungen
- Zur unentgeltlichen Benutzung ist jede Person vom 16. Altersjahr an berechtigt. Für Minderjährige und Nichthandlungsfähige ist dasschriftliche Einverständnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters notwendig.
- Lexika, Zeitschriften und Bücher aus den Handapparaten sind nicht ausleihbar.
- Ausleihfrist/Verlängerung/Rückruf
- Die erste feste Ausleihfrist beträgt 28 Tage. Ein Rückruf auf Grund einer Reservation ist jeweils nach Ablauf der Frist möglich.
- DieAusleihfrist wird, sofern keine Reservation vorliegt, zweimal um jeweils 28 Tage automatisch verlängert. Danach kann sie, sofern weiterhin keine Reservation vorliegt, dreimal um 28 Tage manuell verlängert werden (http://biblio.uzh.ch).
- Erinnerung/Mahnung/Mahngebühren
- Erinnerung/Rückruf: kostenlos
- 1. Mahnung (14 Tage nach Ablauf der Rückgabefrist), pro Buch: SFr. 10.00
- 2. Mahnung (14 Tage nach der 1. Mahnung), pro Buch: SFr. 20.00
- 3. Mahnung (14 Tage nach der 2. Mahnung), pro Buch: SFr. 35.00
Mahngebühren sind an der Ausleihe bar zu bezahlen.
Bei Nichtbefolgen der Bibliotheksordnung kann die Benutzungsberechtigung entzogen werden.
